Als Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie und leiste Rechtsberatung bei sämtlichen Straftaten, wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Unfallflucht usw.
Ideal ist eine Rechtsberatung im Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren, gerade auch, um falsche Weichenstellungen zu vermeiden. Das Ziel der Verteidigung ist es, eine Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob Sie zur Sache aussagen. Bei Erlass eines Strafbefehls prüfe ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs auch hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe. Ich leiste Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung in und außerhalb von Hamburg.
Aussageverweigerungsrecht beachten
Bei einem Strafbefehl gilt eine kurze Einspruchsfrist
Akteneinsicht durch Rechtsanwältin veranlassen
Serpil Albay Tel. 040/2098 2850 E-mail: albay@ham-rechtsanwaelte.de |
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