Das Sozialrecht ist vielfach eng mit dem Arbeitsrecht verknüpft, sei es durch das Krankengeld im bestehenden Arbeitsverhältnis oder durch eine nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei einer Eigenkündigung durch die Agentur für Arbeit verhängte Sperrzeit oder bei Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld I.
Konflikte entstehen mit der Krankenkasse bei Aufhebung des Krankengeldes als auch bei drohender Aussteuerung.
Als Anwältinnen für Sozialrecht begleiten wir Sie gerne, über eine Rechtsberatung hinaus, durch das Verwaltungsverfahren, führen Widerspruchsverfahren gegen Rückforderungen/Aufhebung von Leistungen als auch Sperrzeiten der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse durch und vertreten Sie bei einem sich ggf. anschließendem Gerichtsverfahren in Hamburg und über Hamburg hinaus.
Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld, früher Hartz IV) entstehen Konflikte bei fehlerhafter Einkommensanrechnung, Rückforderungsansprüchen oder gänzlicher Ablehnung von Leistungen.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen wir Sie ggf. ebenfalls bei Ablehnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, im Schwerbehindertenrecht in Bezug auf den Grad der Behinderung.
Als Rechtsanwältinnen für Sozialrecht stehen wir Ihnen in und außerhalb Hamburgs mit Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung zur Seite.
Ein Widerspruch ist binnen Monatsfrist einzureichen.
Ines Hemme-Oels Tel. 040/2098 2854 E-mail: hemme@ham-rechtsanwaelte.de |
Serpil Albay Tel. 040/2098 2850 E-mail: albay@ham-rechtsanwaelte.de |
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