Im Erbrecht begleite ich Sie bei der Planung Ihrer Vorsorge.
In einer Rechtsberatung prüfe ich, ob eine testamentarische Regelung in Ihrer Situation möglich und sinnvoll ist und berate Sie bei deren Errichtung und Gestaltung sowie Abklärung steuerlicher Aspekte ggf. zusammen mit einzubeziehenden externen Beratern. Eine Rechtsberatung im Erbrecht kann ermitteln, ob eine lebzeitige Übertragung auf z.B. Kinder sinnvoll ist. Des Weiteren berate ich Sie als Rechtsanwältin für Erbrecht zu Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und erstelle diese für Sie.
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, erfolgt die Rechtsberatung und Rechtsvertretung z.B. zur Beantragung des Erbscheins, Ermittlung und Klärung von Pflichtteilsansprüchen und deren Höhe, deren Durchsetzung bzw. Abwehr. Es ist abzuklären, ob und welche Auskunftsansprüche bestehen. Ich leiste Rechtsvertretung und Rechtsberatung bei Auseinandersetzungen mit Miterben bis hin zu einem Auseinandersetzungsvertrag der Erbengemeinschaft.
Ines Hemme-Oels Tel. 040/2098 2854 E-mail: hemme@ham-rechtsanwaelte.de |
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