Rechtsanwältin Albay ist seit 2003 schwerpunktmäßig im Familienrecht, Ausländerrecht und Sozialrecht tätig. Sie bietet Erfahrung im Bereich der binationalen Ehen in Deutschland mit ausländerrechtlichem Bezug. Ausländerrecht und Familienrecht haben hier ihre Schnittpunkte.
Neben den Fragen des Familienrechts sind auch die Normen des Aufenthaltsgesetzes von großer Bedeutung. Ausländische Mandanten werden speziell hinsichtlich der Auswirkung auf bestehende oder zu erwerbende Aufenthaltsrechte beraten.
Frau Albay bietet Beratung in deutscher und türkischer Sprache.
Im Familienrecht werden Sie in folgenden Bereichen unterstützt:
Im Ausländerrecht werden Sie in folgenden Bereichen beraten und vertreten:
Rechtsanwältin Albay unterstützt Sie bei Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld I und II (auch bekannt unter dem Namen Hartz IV) in den Bereichen Anrechnung von Abfindungen, Rückforderungsansprüche der Behörden, Sperrzeiten sowie bei der Führung sozialgerichtlicher Verfahren. Auch in Rechtsstreitigkeiten bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung, des Schwerbehindertenrechts und der Krankenversicherung steht sie Ihnen zur Seite.
Avukat Serpil Albay aile hukuku ve göcmenlik hukuku (yabanci yasasi) odaklanarak 2003 yilindan bu yana avukat.
Her iki alanda yakindan baglantili oldugu icin, özellikle eslerin ayrilmasi ve bosanmasi ile beraber getiren sorunlari, göz önüne almakdadir.
Ayrica sosyal hukuk kapsaminda olan sorunlarda hizmet vermekdedir.
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