Im Arbeitsrecht beraten wir Unternehmer und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des Individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig.
Wir begleiten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und beraten Sie zu sämtlichen weiteren Fragen wie Abmahnungen, Altersteilzeit, Aufhebungsvereinbarungen, Befristungen, Elternzeit, Durchsetzung des Teilzeitanspruchs und Zeugnis.
Außerdem führen wir u.a. Kündigungsschutzverfahren und setzen Gehaltsforderungen durch. Wir treten hierbei bundesweit bei sämtlichen Arbeitsgerichten auf und fördern auch einvernehmliche Regelungen, wenn es sachgerecht ist.
Bei Kündigungen gilt in der Regel eine kurze Frist zur Klageinreichung von 3 Wochen.
Eine Kündigung kann aus formellen Gründen unwirksam sein und zurückgewiesen werden.
Bei rückständigen Gehaltsforderungen sind möglicherweise kurze Fristen einzuhalten.
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Serpil Albay Tel. 040/2098 2850 |
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